Zur Unterlassung von Unterstellungen in Foren

Aus gegebenem Anlaß, und weil ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, daß es immer noch Personen gibt, die meinen, das Internet sei ein rechtsfreier Raum, in dem man von sich geben kann, was einem gerade so in den Kram passt, hier die Stellungnahme eines Rechtsanwalts zu diesem Themenkomplex.

Zur Unterlassung von Unterstellungen etc in Foren:

Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, ob ein Forum öffentlich/halböffentlich ist – Sie haben einen Schutz/Abwehr/ und Unterlassungsanspruch gegen die Verbreitung von Unwahrheiten, insbesondere wenn diese strafrechtlich relevant sind. Man wird den Autoren – soweit sie identifizierbar sind – zur Beseitigung (falls nicht mehr editierbar zur Widerruf) unrichtiger Behauptungen auffordern müssen. Plus eine Verpflichtung, sich zukünftiger Verbreitungen zu enthalten.

Wer also der Auffassung ist, daß ein sogenanntes geschlossenes Internetforum (also ein Forum, bei dem eine Registrierung Voraussetzung zum Lesen der Beiträge ist), dem Privatbereich zuzurechnen ist, unterliegt einem Trugschluß.

Wer also der Auffassung ist, daß


“[…]Private, nichtöffentliche Kommunikation wird in einem Rechtsstaat wohl auch weiterhin nicht Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung sein können.[…]”

 

sollte sich darüber im Klaren sein, daß die Kommunikation in einem Internetforum nicht privat ist.

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar; Zitate sind gekennzeichnet und aus dem Kopf zitiert. Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung und Meinung des Autors wieder.

 

 

 

 

7 Antworten auf “Zur Unterlassung von Unterstellungen in Foren”

  1. Peter Stuckart sagt:

    Das alte Lied: Diejenigen, die andauernd austeilen (Herr Grinz, ihr ganzer Blog ist eine einzige Hetzerei gegen das Taminoforum und seine Mitglieder),können keine Kritik vertragen und drohen mit dem Staatsanwalt, sobald sie sich in ihrer Selbstherrlichkeit verletzt fühlen. Traurige Zeit mit noch traurigeren Menschen. Ein gutgemeinter Rat: Machen Sie doch mal was Konstruktives!

  2. admin sagt:

    Hoppla; da gehen Sie ja bereits in eine Phase, die ich erst für später vorgesehen hatte:
    “Der Staatsanwalt”
    Greift der nicht eigentlich nur bei Offizialdelikten ein?
    Wir bewegen uns doch hier eher in Bereichen von:
    § 186 STGB
    § 164 STGB
    Den Staatsanwalt schalten wir nur ein, um anhand von IP-Adressen an Personendaten heranzukommen, z.B. Daten von jenen, die es sich nicht trauen, unter ihrem Realnamen Personen mit ihrem Realnamen anzugreifen, nicht wahr, Herr Stuckart?

  3. admin sagt:

    PS: hier wird nicht “gehetzt”, hier wird lediglich berichtet; meistens anhand von Zitaten. Falls hier gegen Mitglieder von Tamino gehetzt wird, bitte ich um Mitteilung, an welcher Stelle das passiert sein soll - dann wird die entsprechende Passage sofort gelöscht.

  4. Peter Stuckart sagt:

    Na ja, das kleingeistige Auflisten von Tippfehlern, die Ihnen ganze Blogeinträge wert zu sein scheinen, eine geistlose und gehässige Satire auf niedrigsten Niveau, Unterstellungen zum Sexualleben der Beteiligten, sind nicht so ganz das, was ich mir unter objektiver Berichterstattung vorstelle, Herr Grinz. Aber den Balken vor der eigenen Stirn sieht man ja bekanntlich nicht so leicht… Nur weil Ihr Brucknerforum keinen Anklang findet, muss man doch nicht gleich gegen andere loskeilen, die ein leidlich erfolgreiches Forum betreiben. Und die Häme bezüglich bestimmter Missgeschicke ist doch wirklich sehr billig. Machen Sie mal was Schönes, dann müssen Sie diesen überflüssigen, neidgeborenen Blog nicht weiterschreiben.

  5. Frank Georg Bechyna sagt:

    Zu dem Eingangstext :

    (1) Um sich ein sachlich korrektes Bild machen zu können müsste der angeblich gegebene Sachverhalt auch hier nachlesen lassen .

    (2) Im deutschen Recht ist die Frage des Persönlichkeitsrechtes in der Fachlitertur wie der rechtsprechung umfassend abgehandelt und geklärt worden .

    (3) Die Durchsicht der Fachliteratur zum Medienrecht , insbesondere auch in Fragen der rechtslage im Internet , ist sauber dokumentier5t in einschlägigen Büchern und Zeitschriftenaufsätzen nachlesbar .

    (4) Auch die Frage , wann in Deutschland die Staatsanwaltschaft tätig werden mus s oder kann ist in der StPO etc. klar geregelt . Für jeden nachlesbar .

    (5) Es ist richtig , dass auch geschlossene Foren kein rechtsfreier Raum sind . Auch wenn es im Einzelfall schwer sein drüfte , ggf. Zeugen als Beweismittel in einem rechtsstreit zu gewinnen .

    (6) Die eigenen Ausführungen von Dir , Holger , über meine tatsächlich n i c h t erfolgten Aktivitäten am Ende des Forums der Klassikakzente wären leicht zu klären gewesen , wenn Du mich erst einmal angeschrieben hättest .

    (7) Wahrscheinlich ist das , was hinter den Forenkulissen passiert , noch viel interessanter in straf- wie zivilrechtlicher Hinsicht !

    Frank ( Georg Bechyna )

  6. Frank Georg Bechyna sagt:

    Lieber Holger ,

    nachdem Du ja so begeistert über das “enue Forum” geschreiben hattest , sieht es jetzt so aus , als ob Dein Sicht auf dieen Forenwelt(en) sich doch stark verändert hat .

    Beiträge von Dir in dem “neuen Forum” sollen “gelöscht” worden sein von einem der aus dem bedeutesten Forum ( ww. Tamino-Klassikforum.at ) Ausgeschiedenen . Wie kommt es .
    Und dann : Diese “neue Forum” schluckt gleich die fast nicht mehr wahrgenommene Konkurrenz www.das-klassikforum.de von Nils Günther und Richard Ross .

    Frage : Wann löst sich denn das “neue Forum” wieder auf ?

    D u hattest jetzt doch auch asl Selbstbetreiber eines Brucknerforums soviel Insiderwissen , dass Du dies approximativ eigentlich bentworten können müsstest .

    W a s sollte denn das “neue Forum” Neus bieten können .
    Nicht viel , wenn man an die zig tausend von Beiträgen denkt , die die Begründer und Gefolgsleute schon im Wiener Tamino-Klassikforum geschriben haben - oder ?

    Einen schönen Abend wünsche ich Dir !

    Frank ( Georg Bechyna )

    PS.: An einer Antwort von Dir wäre ich persönlich doch sehr interessiert . Beobachten und analysieren ist der eine Teil ; dies auszuwerten sollte aber folgen !

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