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12.6.2009 von admin.
Aus gegebenem Anlaß, und weil ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, daß es immer noch Personen gibt, die meinen, das Internet sei ein rechtsfreier Raum, in dem man von sich geben kann, was einem gerade so in den Kram passt, hier die Stellungnahme eines Rechtsanwalts zu diesem Themenkomplex.
Zur Unterlassung von Unterstellungen etc in Foren:
Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, ob ein Forum öffentlich/halböffentlich ist – Sie haben einen Schutz/Abwehr/ und Unterlassungsanspruch gegen die Verbreitung von Unwahrheiten, insbesondere wenn diese strafrechtlich relevant sind. Man wird den Autoren – soweit sie identifizierbar sind – zur Beseitigung (falls nicht mehr editierbar zur Widerruf) unrichtiger Behauptungen auffordern müssen. Plus eine Verpflichtung, sich zukünftiger Verbreitungen zu enthalten.
Wer also der Auffassung ist, daß ein sogenanntes geschlossenes Internetforum (also ein Forum, bei dem eine Registrierung Voraussetzung zum Lesen der Beiträge ist), dem Privatbereich zuzurechnen ist, unterliegt einem Trugschluß.
Wer also der Auffassung ist, daß
“[…]Private, nichtöffentliche Kommunikation wird in einem Rechtsstaat wohl auch weiterhin nicht Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung sein können.[…]”
sollte sich darüber im Klaren sein, daß die Kommunikation in einem Internetforum nicht privat ist.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar; Zitate sind gekennzeichnet und aus dem Kopf zitiert. Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung und Meinung des Autors wieder.
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